Überdurchschnittlich hohe Miete lässt Rückschluss auf Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen zu
Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat entschieden, dass es an der erforderlichen Ernsthaftigkeit von Vermietungsbemühungen fehlt, wenn Wohnraum zu einem offensichtlich überdurchschnittlichen Mietzins angeboten wird.