„Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit“, betonte der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer. Zur Bewältigung bestehender Wohnungsnot rückten gemeindliche Vorkaufsrechte näher in den Fokus,
Was können wir? Immobilientransaktionen, Projektentwicklung, Bau- und Architektenrecht, Asset Management, Öffentliches Recht und Konfliktlösung. Hier arbeiten wir seit Jahren und haben uns umfangreiche Kenntnisse angeeignet, jeder mit einem speziellen Schwerpunkt. Nicht jeder macht alles, sondern jeder macht das, was er am besten kann. Sind verschiedene Bereiche betroffen, arbeiten wir als Team. Auch das haben wir lange geübt. Komplexe Fragestellungen freuen uns besonders, weil wir gerade hier zeigen können, was wir können. Wir suchen Lösungen für Fragen und nicht Fragen oder gar Probleme für vorgefertigte Lösungen.
Stichwort Effizienz: Unsere Struktur erlaubt fokussiertes Arbeiten durch den oder die fachlich besten Bearbeiter. Wir haben den Aufwand und damit auch die Kosten stets im Blick. Wir wollen Ihnen helfen, es geht um Ihre Interessen und Bedürfnisse. Nicht mehr und nicht weniger.
Für wen arbeiten wir? Gerne für Sie! Unsere Mandanten sind Investoren, Projektentwickler, Bauunternehmen, Asset Manager und die öffentliche Hand. Kurzum, jeder der sich in einem professionellen Umfeld mit Immobilien beschäftigt. Wir möchten vor allem Mandanten ansprechen, die auf die Beratungsqualität einer Großkanzlei nicht verzichten wollen, gleichzeitig aber auch eine flexible und pragmatische Beratung schätzen.
Ein Schwerpunkt in der Tätigkeit von KFR. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei allen Arten von Immobilientransaktionen, insbesondere in den Immobilienklassen Büro, Wohnen, Einzelhandel und Logistik.
Die Königsdisziplin des Immobilienrechts. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur Realisierung des Projekts und beraten zu allen in der Entwicklung und den einzelnen Projektphasen auftretenden Rechtsfragen. Die Aufgabenfelder und Herausforderungen sind vielfältig und immer wieder anders.
Das Brot- und Buttergeschäft der Immobilienbranche. In der anwaltlichen Beratung oftmals vernachlässigt, von uns daher ganz bewusst in den Fokus unserer Tätigkeit gerückt. Aufgrund eines hohen Grades an Standardisierung sind wir insbesondere in diesem Bereich in der Lage, eine sehr gute Qualität der Beratung zu günstigen Konditionen anbieten zu können.
Kein Bauvorhaben ohne Baurecht. Die Schaffung, Durchsetzung und Erhaltung von Baurecht ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Öffentlichen Rechts. Darüber hinaus beraten wir zu vielen weiteren öffentlich-rechtlichen Themenbereichen, insbesondere zum öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Die Kooperation und das Zusammenspiel zwischen Öffentlicher Hand und Bauherr oder Investor ist auf diesem Gebiet von besonderer Bedeutung.
Bauen ist ein spannendes und zugleich spannungsreiches Geschäft. Die Projekte zeichnen sich häufig durch eine außergewöhnlich hohe Zahl an Beteiligten, zahlreiche Schnittstellen, unvorhersehbare Umstände und damit auch hohes Konfliktpotential aus.
Streiten ist niemals gut, aber auch hier können wir bei Bedarf helfen. Außergerichtlich und, wenn nicht anders möglich, auch vor Gericht, vertreten wir hierbei die Interessen unserer Mandanten insbesondere im Bereich des Zivil- und des öffentlichen Rechts:
„Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit“, betonte der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer. Zur Bewältigung bestehender Wohnungsnot rückten gemeindliche Vorkaufsrechte näher in den Fokus,
Das Team von KFR freut sich über den Zugang von Luzia Traut, die uns seit dem 1. Januar 2023 am Standort in München als Rechtsanwältin
Liebe Freunde:innen, liebe Geschäftspartner:innen, das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu und wir möchten uns an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit und das
Wir freuen uns über eine weitere Anwaltskollegin, die uns seit dem 1. Oktober 2022 an unserem Standort in München unterstützt. Herzlich willkommen, Alice Hertel! Frau
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals ganz herzlich bei unseren Gästen für das schöne Office Opening und die Expo Party bedanken! Sowohl auf der
Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht liegt die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB für ein Wohngrundstück im Geltungsbereich
Um unsere wachsende Kanzlei zu verstärken, suchen wir ständig qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Auch wenn Sie sich bei den aktuellen Stellenangeboten nicht wiederfinden; bewerben Sie sich gern initiativ bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und ein persönliches Kennenlernen.
Referendarinnen und Referendaren, Studentinnen und Studenten mit Interesse am Immobilienrecht bieten wir die Möglichkeit, Stationen und Praktika bei uns zu absolvieren.
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