Bundestag verabschiedet den „Bau-Turbo“

Der Bundestag hat am Donnerstag, den 9. Oktober 2025 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bau-Turbo“) beschlossen. Im Wohnungsbau soll Fahrt aufgenommen werden sowie schneller und unbürokratischer mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Noch in dieser Woche wird der Bundesrat über den Gesetzesentwurf entscheiden, sodass das Gesetz schon im November in Kraft treten könnte. Dann liegt es an den Kommunen, die von Gesetzes wegen gegebenen Mittel zu nutzen und den Wohnungsbau aktiv voranzutreiben. Doch geht es im Wohnungsbau jetzt schneller voran? Wir geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und hinterfragen, ob der Bau-Turbo das Allheilmittel für den akut bestehenden Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum sein könnte.

Von Prof. Dr. Henrik Kirchhoff und Carlotta Zimmermann, LL.M.

Es fehlen in Deutschland immer noch hunderttausende Wohnungen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren sind langwierig und zu bürokratisch und die jüngsten Gesetzesnovellen (wie z.B. das Baulandmobilisierungsgesetz) tragen bislang nicht die Früchte, die zu einem wesentlichen Anstieg an bezahlbarem Wohnraum geführt haben. Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr vom Bundestag der sog. Bau-Turbo beschlossen.

Die wichtigsten Neuerungen des Bau-Turbo im Überblick: 

  1. Einführung des neuen § 246e BauGB
    Für einen Zeitraum von fünf Jahren ist dadurch ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlaubt. (Wohn-)Bauvorhaben könnten dann auch ohne grundsätzlich erforderliche Bauleitplanung zugelassen und umgesetzt werden – auch im Außenbereich.
  2. Innovative Lärmschutzlösungen möglich
    Abweichungen von der TA Lärm können im Rahmen von Bebauungsplänen zugelassen werden.
  3. Befreiung in vergleichbaren Fällen
    Erneute Erweiterung der Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 3 BauGB, sodass eine Befreiung auch in mehreren vergleichbaren Fällen erteilt werden kann.
  4. Zustimmungsfiktion in kurzer Zeit
    Die Zustimmung der Gemeinde gilt nach drei Monaten als erteilt.
  5. Längerer Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen
    In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird der Schutz von Mietwohnungen vor Umwandlungen um fünf Jahre verlängert.

Doch ist der Bau-Turbo wirklich das Allheilmittel?

Das Allheilmittel ist der Bau-Turbo unserer Ansicht nach sicherlich nicht. Viele Fragen müssen weiter diskutiert werden.

  • Wie kommen wir von den hohen Baukosten runter?
  • Wie stellen wir sicher, dass geförderte Wohnungen auch tatsächlich die Förderung erhalten?
  • Wie können wir dies rechtssicher in städtebaulichen Verträgen vereinbaren?
  • Wie können wir gute Standards, die möglicherweise nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend rechtssicher vereinbaren?
  • Und vor allem, wie und in welchem Umfang werden die Kommunen von den Neuerungen Gebrauch machen?

Darüber müssen wir weiter diskutieren und wir werden uns hier weiter einbringen.  Eine wichtige Stellschraube könnte der Bau-Turbo aber sehr wohl werden. Entscheidend wird sein, ob auf lokaler Ebene der Mut besteht, den Bau-Turbo auch tatsächlich anzuwenden. Wir sind sehr gespannt.

Haben Sie weitere Fragen zum Bau-Turbo, dem Wohnungsbau oder der Projektentwicklung? Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter info@kfr.law

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