Der Bundestag hat am Donnerstag, den 9. Oktober 2025 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bau-Turbo“) beschlossen. Im Wohnungsbau soll Fahrt aufgenommen werden sowie schneller und unbürokratischer mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Noch in dieser Woche wird der Bundesrat über den Gesetzesentwurf entscheiden, sodass das Gesetz schon im November in Kraft treten könnte. Dann liegt es an den Kommunen, die von Gesetzes wegen gegebenen Mittel zu nutzen und den Wohnungsbau aktiv voranzutreiben. Doch geht es im Wohnungsbau jetzt schneller voran? Wir geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und hinterfragen, ob der Bau-Turbo das Allheilmittel für den akut bestehenden Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum sein könnte.
Von Prof. Dr. Henrik Kirchhoff und Carlotta Zimmermann, LL.M.
Es fehlen in Deutschland immer noch hunderttausende Wohnungen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren sind langwierig und zu bürokratisch und die jüngsten Gesetzesnovellen (wie z.B. das Baulandmobilisierungsgesetz) tragen bislang nicht die Früchte, die zu einem wesentlichen Anstieg an bezahlbarem Wohnraum geführt haben. Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr vom Bundestag der sog. Bau-Turbo beschlossen.
Die wichtigsten Neuerungen des Bau-Turbo im Überblick:
Doch ist der Bau-Turbo wirklich das Allheilmittel?
Das Allheilmittel ist der Bau-Turbo unserer Ansicht nach sicherlich nicht. Viele Fragen müssen weiter diskutiert werden.
Darüber müssen wir weiter diskutieren und wir werden uns hier weiter einbringen. Eine wichtige Stellschraube könnte der Bau-Turbo aber sehr wohl werden. Entscheidend wird sein, ob auf lokaler Ebene der Mut besteht, den Bau-Turbo auch tatsächlich anzuwenden. Wir sind sehr gespannt.
Haben Sie weitere Fragen zum Bau-Turbo, dem Wohnungsbau oder der Projektentwicklung? Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter info@kfr.law
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