Genehmigungsfiktion nach § 61 Abs. 3 S. 4 HBauO nur bei vollständigen Bauunterlagen
Die Fiktion der Baugenehmigung nach § 61 Abs. 3 5. 4 HBauO tritt nur ein, wenn die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen der Baugenehmigungsbehörde zum