Miet- und Grundstücksrecht: Erwerber tritt nicht automatisch in Ankaufsrecht des Mieters ein
Hintergrund: Kein gesetzlicher Eintritt in ein Ankaufsrecht Gemäß § 566 Abs. 1 BGB (für gewerbliche Mietverträge in Verbindung mit § 578 BGB) tritt ein Erwerber