Bundestag verabschiedet den „Bau-Turbo“

Bau-Turbo 2025: Beschleunigung des Wohnungsbaus beschlossen

Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) verabschiedet. Ziel ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum schneller und unbürokratischer zu schaffen. Noch im Oktober entscheidet der Bundesrat, sodass das Gesetz bereits im November in Kraft treten könnte. Die Kommunen sind dann gefragt, die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen.

Hintergrund: Warum braucht Deutschland den Bau-Turbo?

Deutschland fehlen weiterhin hunderttausende Wohnungen. Die bisherigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind langwierig und bürokratisch. Auch frühere Gesetzesnovellen wie das Baulandmobilisierungsgesetz haben bislang nicht zu einem deutlichen Anstieg an bezahlbarem Wohnraum geführt. Vor diesem Hintergrund wurde der Bau-Turbo beschlossen.

Die wichtigsten Neuerungen des Bau-Turbo im Überblick

1. Einführung des neuen § 246e BauGB

Für fünf Jahre ist ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlaubt. Bauvorhaben können auch ohne die übliche Bauleitplanung, sogar im Außenbereich, genehmigt werden.

2. Innovative Lärmschutzlösungen

Abweichungen von der TA Lärm sind im Rahmen von Bebauungsplänen möglich.

3. Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten

Die Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB kann nun auch in mehreren vergleichbaren Fällen erteilt werden.

4. Zustimmungsfiktion nach drei Monaten

Die Zustimmung der Gemeinde gilt nach drei Monaten automatisch als erteilt.

5. Längerer Umwandlungsschutz

In angespannten Wohnungsmärkten wird der Schutz von Mietwohnungen vor Umwandlung in Eigentumswohnungen um fünf Jahre verlängert.

(Kritische) Einordnung: Ist der Bau-Turbo das Allheilmittel?

Offene Fragen und Herausforderungen

Wie können die Baukosten gesenkt werden?
Wie wird sichergestellt, dass geförderte Wohnungen auch tatsächlich die Förderung erhalten?
Wie lassen sich rechtssichere städtebauliche Verträge gestalten?
Wie können Standards rechtssicher vereinbart werden, auch wenn sie nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen?
Und vor allem: Werden die Kommunen die neuen Möglichkeiten tatsächlich nutzen?
Diese Fragen bleiben offen und müssen weiter diskutiert werden. Der Bau-Turbo ist ein wichtiger Schritt, aber kein Allheilmittel. Entscheidend wird sein, wie mutig die Kommunen die neuen Instrumente anwenden.

Fazit & Beratung:

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Unverbindlich anfragen: info@kfr.law

Prof. Dr. Henrik Kirchhoff
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