BGH bestätigt Wirksamkeit des Nachbarerbbaurechts
Der Bundesgerichtshof hat die bislang stark umstrittene Frage zur wirksamen Bestellung eines Erbbaurechts für ein einheitliches Gebäude über benachbarte Grundstücke (sog. Nachbarerbbaurecht) entschieden und für zulässig anerkannt.
Urteil vom 19. Deszember 2025: Neue Rechtssicherheit für Erbbaurechte
Mit Urteil vom 19. Dezember 2025 (V ZR 15/24) hat der BGH in Abkehr zu seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass ein Erbbaurecht für ein bestehendes oder noch zu errichtendes einheitliches Gebäude wirksam bestellt werden kann, das sich auf benachbarte Grundstücke erstreckt. § 1 Abs. 3 ErbbauRG steht dem nicht entgegen.
Bedeutung für Projektentwickler und Immobilientransaktionen
Diese richtungsweisende Entscheidung zur Wirksamkeit eines Nachbarerbbaurechts bietet nunmehr Gestaltungsspielraum für Projektentwickler und Bauherrn und wird auch im Rahmen von Immobilientransaktionen für Erleichterung sorgen.
Offene Fragen und Beratungsbedarf
Einige regelungsbedürftige Themen bleiben aber weiterhin bestehen, wie z.B. die vertragliche Ausgestaltung und dingliche Sicherung der grenzüberschreitenden Bebauung sowie deren Nutzung und insbesondere die Rechtsfolgen bei Beendigung des Erbbaurechts.
Beratung zum Nachbarerbbaurecht
Haben Sie Fragen zum Erbbaurecht, zum Nachbarerbbaurecht oder diesbezüglichen vertraglichen und dinglichen Regelungserfordernissen? Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter info@kfr.law